Rechtsstatus für verschiedene Menschen und Völker ↑
Die Schari’a unterteilt die Menschen und Völker je nach ihrem Glauben und ihrem Verhältnis zum islamischen Staat in verschiedene rechtliche Kategorien, die den Rechtsstatus einer Person festlegen:
* Bürger des islamischen Staates:
o Muslime – sie haben alle Rechte und Pflichten.
o Dhimmis – Schutzbefohlene („Buchbesitzer“, Monotheisten), die eingeschränkte Rechte haben, Sondersteuern zahlen müssen, aber staatlicherseits geschützt sind und keinen Kriegsdienst leisten müssen.
* Bürger fremder, nicht-islamischer Staaten:
o Harbis – Nicht-Muslime, die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befinden. Die Scharia gebietet es, diese Menschen zu töten. Frauen, Kinder und nicht am Kampf beteiligte Männer wie z.B. Mönche, sind jedoch gesondert geschützt. Rechte wie das Recht auf Eigentum haben Harbis nicht, so darf beispielsweise ihr Eigentum als Kriegsbeute genommen werden.
Sonntag, 2. Mai 2010
Wikipedia - Scharia
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