Die Staatsanwaltschaft hatte nach mehreren Strafanzeigen das Interview daraufhin überprüft, ob durch einzelne Äußerungen die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen überschritten worden seien. Die Vorwürfe der Volksverhetzung, Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung "haben sich nach der staatsanwaltschaftlichen Auswertung des Interviews nicht bestätigt", erklärte der Sprecher der Ermittler.
in Bezug auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,662488,00.html (auf Google Sidewiki anzeigen)
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